Instrument-Rating

Berechtigungen

IR(A) für einmotorige Flugzeuge (SEP) berechtigen den Inhaber, einmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflug­regeln zu führen. Darüber hinaus kann diese Berechtigung auch für mehrmotorige Flugzeuge (MEP) erlangt werden.

Eingangsvoraussetzungen

Zur Erlangung der Instrumentenflugberechtigung sind erforderlich:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Medical Class 1 oder 2 (IR checked)
  • AFZ
  • PPL-A inkl. Nachtsichtflugberechtigung oder CPL
  • 50 Flugstunden als PIC (verantwortlicher Pilot) Cross Country (Überlandflüge)
  • English Language Proficiency

Theorieunterricht

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Inhalte:

Radio Navigation
Flugplanung
Instrumentenkunde
Luftrecht & Communications
Menschliches Leistungsvermögen
Meterologie

Die Theorieausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

Praktische Ausbildung

Für die Erlangung der IR Lizenz gibt es drei  verschiedene Ausbildungsvarianten:

Standard IR
Enroute IR
Compentency Based IR

Die Standard IR Ausbildung umfasst

für Single Engine IR:
praktische Flugausbildung: mindestens 50 Stunden im Instrumentenflug, von denen 35 Stunden in einem Simulator (FNPT II) durchgeführt werden können.

für Multi Engine IR:
55 Stunden im Instrumentenflug, von denen bis zu 40 Std. in einem FNPT II durchgeführt werden können. Jedoch müssen mind. 15 Stunden davon auf mehrmotorigen Flugzeugen erfolgen. Wenn ein Flugschüler die MEP-Klassenberechtigung schon besitzt, müssen nur noch 5 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen geflogen werden, 10 Ausbildungsstunden können in diesem Fall auch auf einmotorigen Maschinen durchgeführt werden.