Privatpilotenlizenz PPL(A)
Die Privatpilotenlizenz gibt es für Tragflächen (Aeroplane) und Hubschrauber (Hover). Unterschieden wird demnach zwischen PPL(A) und PPL(H). Unsere Flugschule beschränkt sich bei allen Ausbildungen auf flächengetragene Luftfahrzeuge.
Berechtigungen
Durch den Erwerb der Privatpilotenlizenz sind Sie berechtigt, einmotorige Landflugzeuge (Single Engine Piston “SEP”) zu fliegen.
Voraussetzungen zur Erlangung der Privatpilotenlizenz
- Mindestalter 15 Jahre (vollendetes 16. Lebensjahr vor dem ersten Soloflug, 17 Jahre bei Scheinausstellung)
- 100 Stunden theoretischer Unterricht (individueller Unterricht, Gruppenunterricht, E-Learning)
- 45 Flugstunden praktische Ausbildung am Flugzeug
- Lehrgang Funksprechzeugnis – AFZ
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Theorieausbildung- und prüfung
Die theoretische Ausbildung erfolgt individuell, in Form von Einzel- und Gruppenunterricht bzw. E-Learning und umfasst folgende Sachgebiete:
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Navigation
Luftrecht
Betriebliche Verfahren
Aerodynamik
Flugfunk
Die Theorieprüfung muss bei der ACG in Wien abgelegt werden. Bei der theoretischen Prüfung handelt es sich um eine Multiple-Choice-Prüfung. Die Prüfungsfragen zu den Gegenständen werden aus dem veröffentlichten Prüfungsfragenkatalog ausgewählt.
Praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung stimmen wir persönlich mit Ihnen ab. Geflogen wird grundsätzlich nach Ihrem persönlichen Zeitplan. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Ausbildungsflugzeuge
Cessna C 172 mit Garmin 1000
Katana DA20
PS-28 Cruiser
Funksprechzeugnis (AFZ)
Das Funksprechzeugnis kann wahlweise entweder in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden. Mit dem AFZ kann national und international VFR (Sichtflug) und IFR (Instrumentenflug) geflogen werden. Kurse werden von unserer Flugschule organisiert.
Medizinisches Gutachten (Medical)
Das Medical enthält eine Flugtauglichkeitsuntersuchung und eine Augenuntersuchung. Das fliegerärztliche Attest kann von jedem Fliegerarzt ausgestellt werden.